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   OLG Hamm, 04.04.2023 - 11 U 27/23   

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OLG Hamm, 04.04.2023 - 11 U 27/23 (https://dejure.org/2023,20051)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.04.2023 - 11 U 27/23 (https://dejure.org/2023,20051)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. April 2023 - 11 U 27/23 (https://dejure.org/2023,20051)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 281 ZPO, 13a GVG, 1 nordrhein-westfälische Konzentrations-Verordnung über die Ansprüche aus Veröffentlichungen
    Veröffentlichung, Konzentrations-Verordnung, Unzuständigkeit, Berufungsgericht, Verweisung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Veröffentlichung; Konzentrations-Verordnung; Unzuständigkeit; Berufungsgericht; Verweisung

  • rechtsportal.de

    Veröffentlichung; Konzentrations-Verordnung; Unzuständigkeit; Berufungsgericht; Verweisung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sachliche Zuständigkeit des Berufungsgerichts bei im Vorhinein nicht gesicherter Anwendbarkeit einer Sonderzuständigkeit aufgrund einer Konzentrations-Verordnung; Verfahren des angerufenen Gerichts bei angenommener Unzuständigkeit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 05.09.2022 - 15 U 162/22

    Sachliche Zuständigkeit der Berufungsgerichte wegen Äußerungen in sozialen

    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.2023 - 11 U 27/23
    Durch § 1 der Konzentrations-Verordnung werden dieselben Streitigkeiten erfasst, die auch Gegenstand der Regelungen in § 119a Abs. 1 Nr. 5 GVG, § 72a Abs. 1 Nr. 5 GVG und § 348 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 a ZPO sind (OLG Köln, Beschluss vom 5. September 2022 - 15 U 162/22 -, juris Rz.4).

    Ihr Verständnis ist - auch unter Berücksichtigung der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln, Beschluss vom 5. September 2022 - 15 U 162/22 -, juris, Rz. 4ff., in der Rechtspraxis bereits hinreichend geklärt.

  • BGH, 30.05.1978 - KZR 12/77

    Berufung in Kartellsachen

    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.2023 - 11 U 27/23
    Ebenso kommt eine Ausnahme in Betracht, wenn sich eine Konzentrationsregelung als kompliziert darstellt ( Greger, in: Zöller, Zivilprozessordnung, 34. Aufl., § 281, Rz. 5, BGH, Urteil vom 30. Mai 1978 - KZR 12/77 -, BGHZ 71, 367-375, juris Rz. 20).
  • BGH, 10.12.2009 - V ZB 67/09

    Treffen einer Vertragsstrafenregelung zur Durchsetzung der den

    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.2023 - 11 U 27/23
    Eine solche Ausnahme ist vom Bundesgerichtshof z. B. in Wohnungseigentumssachen bejaht worden, weil die Voraussetzungen einer Zuständigkeitszuweisung höchstrichterlich noch nicht geklärt waren (BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - V ZB 67/09, juris, Rz. 9; BGH, Beschluss vom 09. Dezember 2010 - V ZB 190/10, juris, Rz. 13).
  • BGH, 09.12.2010 - V ZB 190/10

    Wohnungseigentum: Zuständiges Berufungsgericht bei einer Schadensersatzklage der

    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.2023 - 11 U 27/23
    Eine solche Ausnahme ist vom Bundesgerichtshof z. B. in Wohnungseigentumssachen bejaht worden, weil die Voraussetzungen einer Zuständigkeitszuweisung höchstrichterlich noch nicht geklärt waren (BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - V ZB 67/09, juris, Rz. 9; BGH, Beschluss vom 09. Dezember 2010 - V ZB 190/10, juris, Rz. 13).
  • BGH, 21.02.2020 - V ZR 17/19

    Wohnungseigentumsverfahren: Zuständiges Berufungsgericht; Vertrauensschutz des

    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.2023 - 11 U 27/23
    Zu berücksichtigen ist zudem, dass es gilt, eine nicht sachgerechte Aufspaltung der Berufungszuständigkeit - für die von § 1 der Konzentrations-Verordnung über Ansprüche aus Veröffentlichungen nicht erfassten Ansprüche wäre nämlich das Oberlandesgericht Hamm als Berufungsgericht zuständig, zu dessen Bezirk das Landgericht Essen gehört - und eine Trennung des Prozesses in der Berufungsinstanz zu vermeiden und dem Gebot der Rechtsmittelklarheit Rechnung zu tragen (vgl. zu einer vergleichbaren Konstellation im WEG BGH, Urteil vom 21. Februar 2020 - V ZR 17/19 -, juris Rz. 8).
  • BayObLG, 15.09.2020 - 101 AR 99/20

    Zuständigkeitsregelungen im Geschäftsverteilungsplan des Präsidiums

    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.2023 - 11 U 27/23
    Die zu den Spezialzuständigkeiten geschaffenen gesetzlichen Regelungen enthalten zudem keinen Hinweis darauf, dass die spezialisierten Spruchkörper nur zuständig sind, wenn der Schwerpunkt des Rechtsstreits auf einem der gesetzlich definierten Sachgebiete liegt (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 15. September 2020 - 101 AR 99/20 -, juris Rz. 37, 42ff).
  • OLG Nürnberg, 11.03.2021 - 1 AR 631/21

    Gerichtsstandsbestimmung zwischen allgemeiner Zivilkammer und Kammer mit

    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.2023 - 11 U 27/23
    Die gesetzlichen Regelungen und damit auch § 1 der Konzentrations-Verordnung erfassen Streitigkeiten wegen Verletzungen des Gewerbetriebs, die wegen Veröffentlichungen im Internet geltend gemacht werden (vgl. Lückemann in Zöller, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 72a GVG Rz. 5 unter Hinweis auf OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. März 2021 - 1 AR 631/21 -, juris).
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